Biersteuer

Rudi Hirz

Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer. In Deutschland wird die Biersteuer durch die Zollverwaltung erhoben. Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres und der Jahresproduktion der einzelnen Brauerei. 

Der Stammwürzegehalt wird in Grad Plato gemessen. Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato. Über die Biersteuermengenstaffel bekommen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektoliter einen ermäßigten Steuersatz. 

Alkoholfreies Bier bis 0,5 Vol. Alkohol unterliegt nicht der Biersteuer. Auch Haus- und Hobbybrauer dürfen bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Bier selbst brauen, ohne dass sie hierfür eine Biersteuer bezahlen müssen.